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Betriebliche Pflegeberatung ein Benefit mit Mehrwert

Wenn Pflege zum zweiten Job wird, leidet der erste.

Wir entlasten Pflegende Beschäftigte spürbar und helfen Unternehmen, Fehlzeiten, Überlastung und den Verlust wertvoller Fachkräfte zu reduzieren.

  • Zukunftsrelevanter Benefit für Ihre Mitarbeitergewinnung
  • Krankheitstage reduzieren & Mitarbeiterbindung stärken
  • Persönliche Soforthilfe im Akutfall – Kopf frei für den Job

Kostenlos & 100% unverbindlich

Beratungsgespräch zur betrieblichen Pflegeberatung

Ihre Experten für Pflege seit 12 Jahren!

Pflegekostenrechner für Arbeitgeber

Schon 4,5 zusätzliche Krankheitstage pro Jahr werden zum echten Kostenfaktor.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Ihre Berechnung

Rund 11 % aller Beschäftigten sind in der Pflege gefordert.Das entspricht ungefähr jedem 9. Beschäftigten und wird im Rechner für die gesamte Belegschaft berücksichtigt.

Ein Krankheitstag kostet im Modell

300,27 €

So rechnen wir

Lohnkosten zusätzlicher Fehlzeiten

14.863 €pro Jahr

NUR LOHNKOSTENinklusive Arbeitgeberbeiträgen. Weitere Ausfallkosten fehlen noch.

So entsteht der Jahreswert

11modellierte pflegende Beschäftigte
4,5zusätzliche Krankheitstage
300 €Lohnkosten je Tag

Annahmen: 11 % pflegende Beschäftigte und 4,5 zusätzliche Krankheitstage je Person und Jahr.

In dieser Zahl noch nicht enthalten

Ein Ausfall kostet mehr als Geld.

Produktionsstopp und Lieferverzug

Abläufe stocken und Aufträge verschieben sich.

Vertretung und Überstunden

Mehrbelastung führt zu Überstunden, Frust und weiteren Krankmeldungen.

Hoher organisatorischer Aufwand

Umplanung bindet Zeit in Teams, Führung und Personalabteilung.

Qualitätseinbußen und Fehler

Zeitdruck und fehlende Routine erhöhen das Fehlerrisiko.

Hinter den Fehlzeiten stehen Menschen

Die Belastung bleibt selten zu Hause.

Das Thema ist bereits jetzt hoch relevant und wird in den kommenden Jahren zu einem der größten Probleme.

Gesundheit

körperlich und psychisch hochbelastet

So geht es fast der Hälfte der berufstätigen pflegenden Angehörigen.

Arbeitszeit

reduziert die Arbeitszeit wegen Pflege

Eine von vier Hauptpflegepersonen reduziert ihre Arbeitszeit aufgrund einer privaten Pflegeverantwortung.

Hier kommen wir ins Spiel

Wir wissen, wie Entlastung aussieht.

Wir machen aus Pflegeberatung eine Pflegebegleitung.

Persönlich, praxisnah und so lange an der Seite Ihrer Beschäftigten, bis eine tragfähige Lösung steht.

2.000aktuell versorgte Familien
über 8.000durchgeführte Pflegeberatungen
über 12 JahreErfahrung in der Pflege

Wir beraten praxisnah, meistens mit Angehörigen am Tisch, von denen viele noch berufstätig sind.

Vorteile für Arbeitnehmer

Persönliche Begleitung

Persönlich statt Hotline

Ein fester Ansprechpartner kennt die Situation und begleitet sie verlässlich.

Schnelle Terminvergabe

Persönliche Termine finden zu Hause oder auf Wunsch im Betrieb statt.

Anträge und Widerspruch

Wir helfen bei Formularen, Höherstufung, Leistungen und Widersprüchen.

Versorgung planen

Wir koordinieren Hauswirtschaft, Betreuung, Pflege, Umbau, Hausnotruf, Wundversorgung und vieles mehr.

Angehörige stärken

Angehörigenschulungen geben Sicherheit im Pflegealltag.

Vertraulich begleiten

Wir bleiben vom ersten Gespräch bis zur umsetzbaren Lösung an der Seite Ihrer Beschäftigten.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch Ihr Unternehmen wird spürbar entlastet.

  • Fehlzeiten reduzieren
  • Arbeitgeberimage intern und extern stärken
  • Vorteile im Recruiting schaffen
  • Mitarbeiterbindung fördern
  • Steuerliche Möglichkeiten nutzen
  • Einen Benefit mit echtem Mehrwert bieten

Ein Benefit mit echtem Mehrwert.

Persönliche Pflegebegleitung für Ihre Beschäftigten.

ab3,90 €je Beschäftigten und Monat

Zum Vergleich: Obstkorb oder Kaffee kosten häufig 5 bis 9 € pro Mitarbeiter und Monat.

Preisbasis ist die gesamte Belegschaft.

Der nächste Schritt dauert 15 Minuten

Wenn Pflege zum zweiten Job wird, braucht Ihr Unternehmen eine Lösung. Wir zeigen Ihnen, wie

Leistungen kennenlernenFragen klärenStart besprechen

Kostenlos & 100% unverbindlich

Kostenlos und unverbindlich

Terminauswahl direkt auf unserer Website

Häufige Fragen

Pflege ist zunächst Privatsache. Warum sollte ich mich als Arbeitgeber damit beschäftigen?

Pflege bleibt familiär. Die Folgen landen trotzdem im Betrieb: Fehlzeiten, weniger Konzentration und das Risiko, erfahrene Fachkräfte zu verlieren. Fast die Hälfte der berufstätigen pflegenden Angehörigen ist körperlich und psychisch hochbelastet, eine von vier reduziert die Arbeitszeit. Betriebliche Pflegeberatung entlastet Ihre Beschäftigten konkret und schützt damit auch Ihren Betrieb.

Lohnt sich betriebliche Pflegeberatung auch für kleinere Unternehmen oder wenn bei uns bisher kaum Pflegefälle bekannt sind?

Ja. Viele Pflegesituationen bleiben unsichtbar, weil Beschäftigte sie nicht von sich aus ansprechen. Gerade in kleineren Teams fällt jeder Ausfall stärker ins Gewicht. Das Angebot wirkt deshalb auch vorbeugend: Wenn der erste Fall eintritt, steht die Hilfe bereits. Der Preis richtet sich nach der gesamten Belegschaft, unabhängig davon, wie viele Beratungen aktuell laufen.

Was nehmen Sie unseren Mitarbeitenden konkret ab, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?

Wir übernehmen die Orientierung im Pflegesystem: Anträge, Höherstufung, Leistungen und Widersprüche. Gleichzeitig planen wir die Versorgung, von Hauswirtschaft und Betreuung über Pflege und Umbau bis zu Hausnotruf oder Wundversorgung. Eine feste Ansprechperson bleibt so lange an der Seite, bis eine tragfähige Lösung steht.

Wie sieht eine Partnerschaft mit Ihnen vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung aus?

Der Einstieg ist ein 15-minütiges Infogespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach entsteht eine feste Partnerschaft: Das Angebot läuft dauerhaft neben dem Betriebsalltag mit. Ihre Beschäftigten können uns jederzeit erreichen, nicht nur im einzelnen Ernstfall. Wir begleiten laufend und bleiben für Ihre Personalabteilung der Ansprechpartner für das Firmenangebot.

Was kostet uns die betriebliche Pflegeberatung und welche Leistungen sind im Preis enthalten?

Die betriebliche Pflegeberatung kostet monatlich ab 3,90 € je Beschäftigten. Preisbasis ist die gesamte Belegschaft. Sie zahlen also nicht erst, wenn eine Leistung genutzt wird, sondern für eine dauerhafte Partnerschaft, die im Hintergrund bereitsteht. Enthalten sind die persönliche Pflegebegleitung, eine feste Ansprechperson, Hilfe bei Anträgen, die Planung der Versorgung, Angehörigenschulungen und die vertrauliche Nutzung durch Ihre Mitarbeitenden. Das konkrete Angebot stimmen wir im Gespräch auf Ihr Unternehmen ab.

Es gibt bereits Pflegeberatung, etwa nach § 7a SGB XI. Welchen zusätzlichen Nutzen bietet Ihr Angebot?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI gibt wichtige Orientierung. Unser betriebliches Angebot setzt früher, schneller und intensiver an. Termine sind zügiger verfügbar, unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater betreuen weniger Fälle gleichzeitig und sind dadurch näher an der konkreten Situation. Die gesetzliche Beratung zeigt, was möglich ist. Wir übernehmen zusätzlich viele organisatorische Tätigkeiten und machen Entlastung im Alltag umsetzbar. Denn jeder Tag zählt.

Wir bieten bereits eine betriebliche Krankenversicherung an. Was ergänzt Ihre Pflegeberatung und wo gibt es möglicherweise Überschneidungen?

Eine betriebliche Krankenversicherung sichert typischerweise medizinische Zusatzleistungen ab. Unsere Pflegeberatung organisiert den Alltag, wenn ein Angehöriger Hilfe braucht: Anträge, Versorgung und Entlastung der Familie. Die Überschneidungen sind gering. Beides ergänzt sich: die bKV beim Gesundheitsschutz, wir bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

Können Mitarbeitende die Beratung schon nutzen, bevor ein Pflegegrad vorliegt oder eine akute Pflegesituation entsteht?

Ja. Die Beratung ist sinnvoll, sobald sich eine Pflegesituation abzeichnet, etwa nach einem Klinikaufenthalt, bei ersten Unsicherheiten der Eltern oder bei Demenzverdacht. Frühe Orientierung nimmt Druck und verhindert, dass im Akutfall alles gleichzeitig entschieden werden muss.

Ein Angehöriger muss plötzlich versorgt werden: Wie schnell erhalten unsere Mitarbeitenden Unterstützung, und was passiert dann konkret?

Beschäftigte erreichen uns direkt. Wir vergeben schnell einen persönlichen Termin, zu Hause oder auf Wunsch im Betrieb. Im Gespräch klären wir die Lage, die nächsten Schritte, Anträge und Entlastungsangebote. Danach bleiben wir dran, bis die Versorgung steht.

Wer berät unsere Mitarbeitenden, welche Qualifikation bringen die Beratenden mit und begleiten sie auch über das erste Gespräch hinaus?

Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sind geschulte Pflegekräfte mit Zusatzausbildung, unter anderem qualifiziert nach § 7a SGB XI. Die Alltagshilfe-Süd ist anerkannte Pflegeberatungsstelle. Ihre Beschäftigten bekommen eine feste Ansprechperson, die die Situation kennt und über das erste Gespräch hinaus begleitet. Dahinter stehen mehr als 12 Jahre Erfahrung und über 8.000 durchgeführte Pflegeberatungen.

Wie viel Aufwand entsteht für unsere Personalabteilung bei der Einführung und im laufenden Betrieb?

Bei der Einführung braucht es ein kurzes Kick-off sowie Infos für Belegschaft und Führungskräfte. Im laufenden Betrieb wenden sich Mitarbeitende direkt an uns. Ihre Personalabteilung muss keine Einzelfälle steuern und keine pflegerische Beratung leisten.

Können Mitarbeitende die Beratung vertraulich nutzen, ohne ihre familiäre Situation gegenüber dem Arbeitgeber offenzulegen?

Ja. Die Gespräche sind vertraulich. Der Arbeitgeber erfährt keine persönlichen oder familiären Details. Auf Wunsch können wir aggregierte, anonyme Nutzungskennzahlen liefern, ohne Personenbezug.

Wie unterstützen Sie uns dabei, das Angebot in der Belegschaft bekannt zu machen, damit es tatsächlich genutzt wird?

Wir stellen verständliche Informationen für Intranet, Aushang, Onboarding und Führungskräfte bereit. Ziel ist, dass das Angebot bekannt ist, bevor der Ernstfall eintritt, und Beschäftigte uns dann ohne Umwege erreichen.

Fragen zum Pflegekostenrechner

Geprüft am 16.09.2026
Welche Zahlen stecken im Rechner?

Amtliche Daten

Verdienste 2025, Beiträge 2026

Branchenspezifische durchschnittliche Bruttojahresverdienste für Vollzeitbeschäftigte inklusive Sonderzahlungen.

Modellannahmen

11 % und 4,5 zusätzliche Krankheitstage

Für die unternehmerische Szenariorechnung kalkuliert das Modell bewusst mit 4,5 zusätzlichen Krankheitstagen. Diese Annahme ist kein individuelles Ergebnis.

Forschung und Befragungen zeigen eine erhöhte gesundheitliche Belastung bei Erwerbstätigen mit Pflegeverantwortung. Der konkrete Wert von 4,5 Tagen bleibt im Rechner als transparente Modellannahme ausgewiesen.

Bericht zu Beruf und PflegeFachpublikation 2025

Beispiel mit 100 Beschäftigten

11 modellierte pflegende Beschäftigte × 4,5 Krankheitstage × 300,27 € Lohnkosten je Tag = 14.863 € pro Jahr.

Wie werden die Lohnkosten berechnet?

Jahreswert = Beschäftigtenzahl × 11 % × 4,5 zusätzliche Krankheitstage × Lohnkostenwert je Tag. Der Tageswert enthält das durchschnittliche Branchenbrutto und Arbeitgeberbeiträge, verteilt auf 260 bezahlte Wochentage.

Intern rechnet das Modell mit ungerundeten Werten. Erst die sichtbare Ausgabe wird gerundet. Teilzeitquoten, individuelle Gehälter und Erstattungen können den tatsächlichen Wert verändern.

Destatis, Branchenverdienste 2025BMG, Krankenversicherung 2026BMG, BeitragssätzeBMAS, Bemessungsgrenzen 2026

Hinterlegte Bruttojahresverdienste 2025
BrancheJahresbrutto
Sonstiges, Unternehmensdurchschnitt64.441 €
Industrie und Produktion67.520 €
Bau und Bauhandwerk54.358 €
Großhandel und Einzelhandel59.558 €
Verkehr und Logistik51.843 €
Gastronomie und Hotellerie39.749 €
IT und Kommunikation86.638 €
Finanzen und Versicherungen91.678 €
Beratung, Technik und freie Berufe83.847 €
Unternehmensnahe Dienstleistungen50.706 €
Gesundheit und Soziales62.503 €
Welche Kosten bleiben unberücksichtigt?

Der Rechner zeigt ausschließlich einen Lohnkostenwert. Je nach Betrieb kommen Vertretung, Überstunden, Umplanung, Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen, Fehler, Qualitätsverluste und Mehrbelastung im Team hinzu.

Betrieblich veranlasste Beratungskosten können als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab. § 3 Nr. 34a EStG