Zum Inhalt springen

Ratgeber

Pflegegrad beantragen: So erhalten Sie Schritt für Schritt die richtige Unterstützung

Ein Pflegegrad eröffnet Ihnen oder Ihren Angehörigen wichtige Leistungen der Pflegeversicherung. Hier erfahren Sie, wie der Antrag funktioniert, was begutachtet wird und welche Unterstützung Ihnen zusteht.

Pflegegrad beantragen: Antrag, Unterlagen und Weg zur Begutachtung – verständlich erklärt

Aktualisiert: April 2026

Lesezeit: ca. 8 Minuten

Fachlich geprüft von Luisa Gölder (zertifizierte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI)

Autor: Alltagshilfe-Süd (Philip Sonntag, examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflege-Autor)

INHALT

Kurzantwort

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann.

Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Ein Pflegegrad sollte beantragt werden, sobald regelmäßig Unterstützung im Alltag notwendig wird. Viele Angehörige warten zu lange, weil sie zunächst „einfach mithelfen“ und die zunehmende Belastung als selbstverständlich ansehen. Dadurch werden mögliche Leistungen oft später genutzt, als es eigentlich möglich wäre.

Typische Anzeichen für einen möglichen Pflegegrad sind, wenn die betroffene Person Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, Essen oder Trinken benötigt. Auch Schwierigkeiten beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen oder bei der Orientierung können wichtig sein. Ebenso relevant sind vergessene Medikamente, Probleme bei Arztterminen, Unsicherheit im Haushalt, Inkontinenz, nächtliche Unruhe, Sturzgefahr oder ein zunehmender Betreuungsbedarf.

Ein Pflegegrad kommt nicht nur bei körperlichen Einschränkungen infrage. Auch Demenz, psychische Erkrankungen, kognitive Einschränkungen, Orientierungslosigkeit oder starke Probleme bei der Alltagsorganisation können eine Rolle spielen.

Aus der Praxis: Viele Familien beantragen den Pflegegrad erst, wenn die Belastung bereits sehr hoch ist. Besser ist es, frühzeitig prüfen zu lassen, ob ein Anspruch bestehen könnte. Alltagshilfe-Süd kann Sie bei der ersten Einschätzung, beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung unterstützen.

Überblick

Das Wichtigste auf einen Blick

Zusammenstellung der zentralen Daten zum Pflegegrad-Antrag
ThemaKurzinfo
Zuständige StellePflegekasse der jeweiligen Krankenkasse
Wer kann beantragen?Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person
AntragsformTelefonisch, schriftlich oder je nach Pflegekasse online
BegutachtungMedizinischer Dienst oder andere Gutachter; bei Privatversicherten Medicproof
DauerGrundsätzlich 25 Arbeitstage
WichtigDatum der Antragstellung notieren und Bescheid prüfen

Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Ablauf in fünf Schritten

  1. 1

    Antrag stellen

    Antrag bei der Pflegekasse einreichen.

  2. 2

    Formular ausfüllen

    Angaben sorgfältig ergänzen und Unterlagen vorbereiten.

  3. 3

    Begutachtung vorbereiten

    Hilfebedarf, Arztberichte und Alltag dokumentieren.

  4. 4

    Termin wahrnehmen

    Begutachtung möglichst mit Angehörigen oder Vertrauensperson.

  5. 5

    Bescheid prüfen

    Pflegegrad und Gutachten kontrollieren, bei Bedarf Widerspruch einlegen.

Schritt 1: Pflegekasse kontaktieren

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Sie können dort anrufen und sagen:

„Ich möchte für Frau/Herrn [Name] Leistungen der Pflegeversicherung beantragen und bitte um Prüfung eines Pflegegrades.“

Dieser Satz reicht in der Regel aus, damit das Verfahren angestoßen wird. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Antragseingangs. Notieren Sie sich außerdem Datum, Uhrzeit und den Namen der Person, mit der Sie gesprochen haben.

Das Antragsdatum ist wichtig, weil Leistungen der Pflegeversicherung grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

Nach der ersten Kontaktaufnahme sendet die Pflegekasse meist ein Formular zu. Darin werden persönliche Daten, Versicherungsnummer, Wohnsituation, behandelnde Ärzte, Angaben zur Pflegeperson und gewünschte Leistungen abgefragt.

Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und senden Sie es zeitnah zurück. Wenn Angehörige den Antrag stellen oder für die betroffene Person handeln, sollte eine Vollmacht vorliegen. Falls eine gesetzliche Betreuung besteht, sollte der Betreuerausweis bereitliegen.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben wichtig sind, lassen Sie sich unterstützen – etwa in der privaten Pflegeberatung.

Schritt 3: Unterlagen sammeln

Je besser die Situation dokumentiert ist, desto nachvollziehbarer wird der tatsächliche Hilfebedarf. Sammeln Sie deshalb vor der Begutachtung wichtige Unterlagen.

Hilfreich sind Arztberichte, Krankenhausberichte, Reha-Berichte, Diagnosen, Medikamentenpläne, Entlassbriefe, Therapieberichte, vorhandene Pflegedokumentationen, Schwerbehindertenausweis, Vollmacht oder Betreuerausweis und eigene Notizen zum Alltag.

Besonders hilfreich ist ein Pflegetagebuch. Darin wird über mehrere Tage notiert, wobei Unterstützung notwendig ist. Schreiben Sie nicht nur allgemein „Hilfe beim Waschen“, sondern möglichst konkret: „Morgens Hilfe beim Aufstehen, Waschen des Rückens, Anziehen der Kompressionsstrümpfe und Erinnerung an Medikamente.“

Begutachtung vorbereiten

Schritt 4: Begutachtungstermin vorbereiten

Nach Antragstellung meldet sich der Medizinische Dienst beziehungsweise die zuständige Gutachterstelle zur Begutachtung. Die Begutachtung findet in der Regel bei der betroffenen Person zu Hause statt. Dadurch soll die Alltagssituation besser eingeschätzt werden können.

Bei der Begutachtung sollte möglichst eine vertraute Person dabei sein. Viele Betroffene stellen ihre Einschränkungen unbewusst zu positiv dar. Manche möchten nicht zur Last fallen, andere schämen sich oder vergessen wichtige Details. Angehörige können dann ergänzen, wie der Alltag wirklich aussieht.

Wichtig ist, den normalen Alltag zu beschreiben – nicht den besten Tag. Wenn es gute und schlechte Tage gibt, sollten beide Seiten erklärt werden.

Begutachtung

Was wird bei der Pflegebegutachtung geprüft?

Bei der Pflegebegutachtung geht es nicht allein um Krankheiten oder Diagnosen. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person im Alltag ist. Der Medizinische Dienst bewertet verschiedene Lebensbereiche.

Geprüft werden unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Zur Mobilität gehört zum Beispiel, ob die Person aufstehen, sich umsetzen, gehen oder Treppen steigen kann. Bei den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten geht es darum, ob Personen, Orte, Zeiten und Situationen erkannt werden und ob Bedürfnisse mitgeteilt werden können. Im Bereich Selbstversorgung wird geprüft, ob Körperpflege, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengänge selbstständig möglich sind.

Auch der Umgang mit Medikamenten, Verbänden, Arztterminen, Therapien oder Messungen kann wichtig sein. Ebenso spielt eine Rolle, ob die Person ihren Tagesablauf selbst planen und gestalten kann.

Aus diesen Bewertungen entsteht ein Gesamtpunktwert. Ab 12,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor.

Schritt 5: Bescheid prüfen

Nach der Begutachtung erhält die Pflegekasse das Gutachten und entscheidet über den Pflegegrad. Anschließend bekommen Sie einen Bescheid. In diesem steht, ob ein Pflegegrad bewilligt wurde und welcher Pflegegrad anerkannt wird.

Prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten sorgfältig. Achten Sie darauf, ob alle Einschränkungen korrekt berücksichtigt wurden. Wenn der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig ist oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen.

Pflegegrade & Leistungen 2026

Die Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Sie richten sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – schwere Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Einstufung entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können.

Leistungen

Welche Leistungen können nach einem Pflegegrad wichtig werden?

Welche Leistungen genutzt werden können, hängt vom Pflegegrad und von der Versorgungssituation ab. Für die häusliche Pflege sind besonders Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung und Beratungsleistungen wichtig.

2026 gelten nach aktueller Übersicht unter anderem folgende monatliche Beträge:

Orientierungswerte gemäß gängiger Veröffentlichungen (Stand 2026) – verbindlich ist der jeweilige Bescheid.
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld monatlich347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen monatlich796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag monatlich131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 €bis 42 €bis 42 €bis 42 €bis 42 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen je Maßnahmebis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €
  • Entlastungsbetrag: Pflegegrad 1 bis 5 – bis zu 131 Euro monatlich.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Pflegegrad 1 bis 5 – bis zu 42 Euro monatlich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Pflegegrad 1 bis 5 – bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden. Je nach Situation kann er zum Beispiel für Entlastungsleistungen, Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt relevant sein. Alltagshilfe-Süd kann Sie dazu beraten und unterstützt bei passenden Leistungen.

Gut zu wissen: Nach einem anerkannten Pflegegrad können auch Pflegehilfsmittel, Inkontinenzversorgung über Rezept, private Pflegeberatung, Unterstützung im Haushalt, Alltagsbegleitung, Ersatzpflege beziehungsweise Verhinderungspflege wichtig werden. Alltagshilfe-Süd hilft Ihnen dabei, passende Leistungen zu verstehen und sinnvoll zu nutzen.

Häufige Fehler beim Pflegegrad-Antrag

Ein häufiger Fehler ist, den Hilfebedarf zu verharmlosen. Viele Menschen sagen beim Termin: „Das geht schon noch.“ Für die Einstufung ist aber entscheidend, was regelmäßig tatsächlich nicht mehr selbstständig gelingt.

Ein weiterer Fehler ist, nur körperliche Einschränkungen zu erwähnen. Auch Vergesslichkeit, Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe, Angst, Antriebslosigkeit, Überforderung, Demenz oder fehlende Tagesstruktur können für die Begutachtung wichtig sein.

Auch fehlende Beispiele sind problematisch. Allgemeine Aussagen wie „braucht Hilfe“ sind zu ungenau. Besser ist: „Die Medikamente müssen täglich vorbereitet und kontrolliert werden, weil die Einnahme sonst vergessen oder doppelt erfolgen kann.“

Viele Familien bereiten außerdem keine Unterlagen vor. Dadurch fehlen wichtige Nachweise. Sammeln Sie deshalb Arztberichte, Medikamentenpläne und eigene Notizen rechtzeitig.

Ein weiterer Fehler ist, den Bescheid ungeprüft zu akzeptieren. Wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig erscheint, sollte das Gutachten genau gelesen werden.

Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird

Wenn die Pflegekasse keinen Pflegegrad bewilligt oder der Pflegegrad zu niedrig erscheint, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat ab Zugang des Bescheids. In der Regel steht die Frist auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Wichtig ist zuerst, die Frist zu sichern. Dafür kann zunächst ein kurzer Widerspruch reichen. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden.

Eine mögliche Formulierung lautet:

„Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Eine ausführliche Begründung reiche ich nach. Bitte senden Sie mir das vollständige Gutachten zu.“

Danach sollte das Gutachten sorgfältig geprüft werden. Welche Einschränkungen wurden nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt? Stimmen die Angaben zur Selbstständigkeit? Wurden kognitive, psychische oder nächtliche Belastungen richtig erfasst? Gibt es neue Arztberichte oder zusätzliche Nachweise?

Alltagshilfe-Süd unterstützt Sie auch beim Widerspruch, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde oder aus Ihrer Sicht zu niedrig eingestuft ist. Wir helfen dabei, den Bescheid besser zu verstehen, den tatsächlichen Hilfebedarf zu erfassen und die nächsten Schritte zu planen.

Fall

Praxisbeispiel: Warum Vorbereitung so wichtig ist

Frau Müller ist 82 Jahre alt und lebt allein. Ihre Tochter hilft täglich beim Einkaufen, bei Medikamenten, beim Duschen, bei der Wäsche und bei Arztterminen. Beim Begutachtungstermin sagt Frau Müller mehrmals: „Ich komme eigentlich gut zurecht.“

Ohne Vorbereitung könnte dadurch der Eindruck entstehen, dass nur wenig Hilfe nötig ist. Hat die Tochter jedoch vorher notiert, wobei regelmäßig Unterstützung gebraucht wird, entsteht ein deutlich realistischeres Bild.

Dann wird sichtbar, dass Frau Müller beim Duschen nicht sicher stehen kann, Medikamente nicht zuverlässig einnimmt, Einkäufe nicht mehr selbst erledigt, Termine vergisst, nachts unsicher ist und die Wohnung nicht mehr allein sauber halten kann.

Genau darum geht es bei der Begutachtung: nicht um einen einzelnen guten Moment, sondern um den tatsächlichen Alltag.

Unterstützung durch Alltagshilfe-Süd

Ein Pflegegrad-Antrag ist für viele Familien der Beginn einer neuen Lebensphase. Neben dem Antrag selbst geht es oft darum, den Alltag neu zu organisieren: Wer hilft im Haushalt? Welche Leistungen können genutzt werden? Welche Hilfsmittel sind sinnvoll? Wie können Angehörige entlastet werden?

Alltagshilfe-Süd unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige je nach Situation bei der Beantragung eines Pflegegrades, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und beim Widerspruch, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde.

Außerdem helfen wir bei der privaten Pflegeberatung, bei der Nutzung des Entlastungsbetrags, bei Haushaltsreinigung, Alltagsbegleitung und Betreuung, bei Ersatzpflege beziehungsweise Verhinderungspflege, bei Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro monatlich und bei der Inkontinenzversorgung über Rezept.

Über unseren Pflegeshop erhalten Sie außerdem passende Produkte für die Versorgung zu Hause. Zusätzlich können wir bei Bedarf zu weiteren Lösungen wie Hausnotruf, Treppenlift oder begehbarer Dusche über unsere Kooperationspartner informieren.

Die Abrechnung ist bei passenden Leistungen über alle Kranken- und Pflegekassen möglich.

Checkliste

So behalten Sie den Überblick – Schritt für Schritt abhaken:

  • Pflegekasse kontaktiert
  • Antrag gestellt
  • Datum der Antragstellung notiert
  • Vollmacht vorbereitet
  • Arztberichte gesammelt
  • Medikamentenplan bereitgelegt
  • Pflegetagebuch geführt
  • Begutachtung vorbereitet
  • Vertrauensperson für Termin eingeplant
  • Bescheid und Gutachten geprüft
  • Widerspruchsfrist notiert
  • Bei Bedarf Beratung angefragt

Häufige Fragen

Sie beantragen den Pflegegrad bei der Pflegekasse der betroffenen Person. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse eingerichtet. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder je nach Pflegekasse online gestellt werden.

Quellen & Stand

Stand: April 2026

Fachliche Grundlage: Bundesgesundheitsministerium, Medizinischer Dienst Bund, Verbraucherzentrale, SGB XI.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflegeberatung oder Rechtsberatung.

Verwandte Themen

Weitere vertiefende Artikel folgen sukzessive. Aktuell finden Sie in der Ratgeber-Übersicht unsere weiteren Beiträge.

  • Entlastungsbetrag 2026
  • Pflegegeld 2026
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Pflegegrad abgelehnt: Widerspruch
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Persönliche Beratung

Pflegeshop & Inkontinenzversorgung

Ausgewählte Pflege- und Alltagshilfen für zu Hause sowie Hinweise zur Versorgung auf Rezept – übersichtlich über unsere Seite und den Partnershop.

Zur Seite
Pflegegrad beantragen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung | Alltagshilfe-Süd