Ratgeber
Pflegegeldrechner 2026: So viel Pflegegeld steht Ihnen zu
Mit unserem Pflegegeldrechner sehen Sie den Regelbetrag je Pflegegrad sowie den anteiligen Betrag im Monat der Bewilligung (ab dem gewählten Tag bis Monatsende) und die Summe im Kalenderjahr der Bewilligung. Wählen Sie Pflegegrad und Bewilligungsdatum – die Werte aktualisieren sich sofort.

Aktualisiert: April 2026
Lesezeit: 5 Minuten
Fachlich geprüft von Luisa Gölder (zertifizierte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI)
Autor: Alltagshilfe-Süd (Philip Sonntag, examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflege-Autor)
INHALT
Bewilligungszeitraum
Regelbetrag (voller Monat)
347 €
Anteilig im Bewilligungsmonat
Januar 2026
31 Tage von 31 Tagen
347 €
exakt: 347,00 €
Kalenderjahr ab Bewilligung
4.164 €
Summe für das volle Kalenderjahr 2026: 12 Monate à Regelbetrag (Bewilligung ab 01.01.2026).
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn die häusliche Pflege privat organisiert wird, zum Beispiel durch Angehörige. Im Monat der Bewilligung wird das Pflegegeld in der Regel nur für die Tage ab dem Bewilligungsdatum bis zum Monatsende angesetzt.
Der Rechner dient zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse. Abrechnung und Auszahlungstermine können abweichen.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse. Es wird gezahlt, wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt werden und die Pflege ganz oder teilweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert wird. Die Höhe richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Wer den Pflegegrad beantragen möchte, findet im verlinkten Ratgeber eine kompakte Schritt-für-Schritt-Orientierung.
Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegegeld pro Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
Stand: 2026. Die Jahresspalte entspricht zwölf vollen Monaten; bei Bewilligung mitten im Monat ist der erste Monat anteilig – das berücksichtigt der Rechner oben über das Bewilligungsdatum. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse.
Unsicher beim Pflegegrad? Alltagshilfe-Süd unterstützt Sie
Viele Familien wissen nicht, welcher Pflegegrad realistisch ist oder wie sie reagieren sollen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Alltagshilfe-Süd unterstützt Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades und hilft auch beim Widerspruch, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt oder komplett abgelehnt wurde.
- Hilfe beim Pflegegrad-Antrag
- Unterstützung beim Widerspruch
- Erklärung der möglichen Pflegeleistungen
- Unterstützung bei Entlastungsbetrag, Betreuung und Alltagshilfe
- Hilfe bei Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 € monatlich
- Unterstützung bei Inkontinenzversorgung über Rezept, falls relevant
Pflegegeld und Entlastungsbetrag
Pflegegeld ist nicht dasselbe wie der Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich für anerkannte Entlastungs- und Betreuungsangebote genutzt werden – siehe auch unseren Ratgeber Pflegegrad 1 mit Schwerpunkt Entlastungsbetrag. Alltagshilfe-Süd kann Ihnen erklären, welche Leistungen für Ihre Situation sinnvoll sind und wie die Abrechnung über die Pflegekasse funktioniert. Bei organisatorischen Hilfen im Haushalt lohnt sich zusätzlich der Blick auf Haushaltshilfe.
Häufige Fragen
Nein. Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Es können aber andere Leistungen möglich sein, zum Beispiel der Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel.
Quellen
Persönliche Beratung
Pflegeshop & Inkontinenzversorgung
Ausgewählte Pflege- und Alltagshilfen für zu Hause sowie Hinweise zur Versorgung auf Rezept – übersichtlich über unsere Seite und den Partnershop.